Preise & Kostenrückerstattung
Preisliste
Kostenrückerstattung
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich (z. B. ÖGK, BVAEB, SVS) übernehmen derzeit keine Kosten für Ernährungs- oder Diätberatungen.
Wenn du jedoch selbstständig und bei der SVS versichert bist, kannst du über den „Gesundheitshunderter“ jedes Jahr bis zu 100 € für gesundheitsfördernde Maßnahmen wie eine Ernährungsberatung zurückbekommen.
Alle Infos zur Antragstellung findest du direkt auf der Website der SVS.
Private Zusatzversicherung
Wenn du eine private Zusatzversicherung hast, kann – je nach Vertrag – ein Teil oder das gesamte Beratungshonorar rückerstattet werden.
Bitte erkundige dich direkt bei deiner Versicherung, ob eine Kostenerstattung möglich ist und welche Unterlagen dafür nötig sind (meist eine ärztliche Überweisung und die Honorarrechnung).
